Fachtagung Inklusion
22.04. - 23.04.2024 in Potsdam


  • 12 Vorträge von hochkarätigen Referent*innen
  • Erforderlich für Schwerbehindertenvertreter*innen und deren Stellvertreter*innen nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX 
  • Erforderlich für Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Erforderlich für Mitglieder des Personalrates nach § 54 BPersVG
  • Erstklassiges Tagungshotel in Potsdam www.kongresshotel-potsdam.de
  • Diskussionen und Beratung
  • Inklusive Preisverleihung

Unsere Referent*innen und ihre Themen


Auf dem Weg zum inklusiven Betrieb



Die SBV als eigenständige Repräsentation der schwerbehinderten Beschäftigten und Partnerin des BR-Konflikte, Rechte und Pflichten

Prof. Franz Josef Düwell

Professor an der Universität Konstanz für den Fachbereich Rechtswissenschaften, Vorsitzender Richter a. D. am BAG


Mobbing und sonstige Benachteiligungen wegen einer Schwerbehinderung:
Was ist zu tun?

Dr. jur. Martin Wolmerath

Rechtsanwalt, Vertretungsprofessur für bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht im Fachbereich Wirtschaft an der FH Dortmund, Mitherausgeber vieler bekannter Arbeitsrechtkommentare


Der Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung und dessen Durchsetzung.
Was können der BR und die SBV tun, wenn eine Beschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist?

Prof. Dr. Wolfhard Kohte

Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg


Das Inklusionsbarometer – Welche Förderprojekte werden unterstützt, welche Aufklärungsarbeit wird geleistet.

Dagmar Greskamp

Aktion Mensch-Team Handlungsfelder und Zielgruppen


Inklusive Beratungsansätze für Schwerbehinderte

Dr. Gert Beelmann

Geschäftsführer und Gesellschafter der Firma Quotac Management GmbH


Rede / Gegenrede – Ein politischer Ausblick: Wie geht es weiter mit der Inklusion?

Hubert Hüppe

MdB (CDU)


Rede / Gegenrede – Ein politischer Ausblick: Wie geht es weiter mit der Inklusion?

Corinna Rüffer

MdB (Die Grünen)


Die Demokratie braucht inklusive Betriebe!

Jürgen Dusel

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen


Beispiele für eine erfolgreiche Wiedereingliederung nach Unfall/Beispiele

Jörg Wachsmann

Abteilungsleiter BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hauptverwaltung – Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen


Die Idee der Rentenversicherung als Schnittstelle zwischen Reha und Arbeitswelt

Dr. Marco Streibelt

Deutsche Rentenversicherung Bund: Dezernatsleitung Dezernat für Reha-Wissenschaften


Vom SBVler zum Netzwerker: Ein Praktiker berichtet!

Alfons Adam

Ehemaliger Konzern- und Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei der Daimler AG, Referent und behindertenpolitischer Experte der IG Metall


Preisvergabe für die erfolgreiche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen

Stellen Sie uns Ihre Praxisberichte/-videos vor und lassen Sie uns gemeinsam von
erfolgreichen Projekten aus der Praxis lernen.

Wir freuen uns auf spannendende inklusive Beiträge und Sie können sich auf attraktive Preise freuen (u.a. zwei Beratungstage mit qualifizierten Referent*innen der Qualitas GmbH & Co. KG für Ihr SBV-Team zur aktuellen Rechtslage)

Bitte reichen Sie uns Ihre Projekte bis zum 28. Februar 2024 ein.

Folgende Formate sind möglich:

  • Video mit Bespiel der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsabläufen und/oder Umrüstung von Arbeitsplätzen
  • Bericht über die Steigerung der Anzahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen
  • Bericht über Einführung erfolgreicher neuer diskriminierungsfreier Personalauswahlverfahren für schwerbehinderte Menschen
  • Bericht über erfolgreiche betriebliche Eingliederungsverfahren, die Beschäftigungsmöglichkeiten für erkrankte schwerbehinderte Menschen gesichert haben
  • Bericht über erfolgreiche Beseitigungen von Barrieren in der Arbeitsstätte hin zu einem barrierefreien Betrieb

Einreichung per Email unter

info@qualitas-seminare.de

oder per Post:

Qualitas GmbH & Co. KG
Seminarinstitut für Betriebsräte
Amelsbürener Straße 211
48163 Münster

Die Jury


Unsere ausgewählte Jury stellt die Preisträger-Projekt der eingereichten Bewerbungen vor und verleiht die Preise am 22.04.2024 in einem festlichen Rahmen!

Professor Franz Josef Düwell
VRi BAG aD und SGB IX Kommentator

Ralf Müller
Rechtsanwalt und Dipl.-Betriebswirt
Geschäftsführer und Inhaber der Qualitas GmbH & Co. KG

Alfons Adam
Ehemalige Konzern- und Gesamtvertrauensperson
der schwerbehinderten Menschen bei der Daimler AG, Referent und behindertenpolitischer Experte der IG Metall

Dr. jur. Martin Wolmerath
Rechtsanwalt, Vertretungsprofessur für bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht im Fachbereich Wirtschaft an der FH Dortmund, Mitherausgeber vieler bekannter Arbeitsrechtskommentare

Corinna Rüffer
MdB Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hubert Hüppe
MdB, CDU

Christoph Beyer
Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen

Dagmar Greskamp
Aktion Mensch

Prof. Dr. Helga Seel
Ehem. Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)


Ihr Schulungsanspruch

Der Gesetzgeber hat in § 179 Abs. 4 Satz 3 bestimmt, dass Vertrauenspersonen der (schwer-)behinderten Arbeitnehmer ein Recht auf Schulungen haben. Sie werden dafür bezahlt von ihrer beruflichen Tätigkeit befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse für die Arbeit der SBV erforderlich sind.

Gemäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX hat der erste Stellvertreter das gleiche Recht zur Teilnahme an Fortbildungen wie die Vertrauensperson. Laut § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX erhalten auch die weiteren Stellvertreter einen eigenen gesetzlichen Schulungsanspruch, wenn sie nach § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX zur Wahrnehmung von SBV-Aufgaben herangezogen werden.

Auch für ein Mitglied des Betriebsrats sind Schulungen über Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts grundsätzlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Denn eine bessere Eingliederung (schwer-)behinderter Arbeitnehmer gehört auch zu den Aufgaben des Betriebsrats, unabhängig davon, ob es im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt oder nicht (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG und § 176 SGB IX). Voraussetzung ist nur, dass im Betrieb (schwer-)behinderte Menschen beschäftigt sind.


Unverbindliche Seminaranmeldung


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    Tagungskosten:
    1. TN 1.099,00 €, 2. TN 1.049,00, weitere TN 999,00 €. Hotelkosten ÜN/VP 339,00 €.
    Alle Preise zzgl. MwSt.

    Hinweis:
    Freistellung und Kostenübernahme für Schwerbehindertenvertreter*innen
    gem. § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37.6 BetrVG und Mitglieder des Personalrates nach § 54 BPersVG in Verbindung mit dem jeweiligen Personalvertretungsgesetz.

    Können wir sonst noch etwas für Sie tun?
    Rufen Sie uns an: +49 2501 9785115